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Weitere Spendenmöglichkeiten

Liebe Tierfreundinnen und lieber Tierfreund,

wir freuen uns sehr, wenn Sie an unsere Tiere und an den Tierheimbetrieb denken und diesen mit Ihrer Geldspende unterstützen wollen. Wir haben immer viele Aufwendungen, die direkt bezahlt werden müssen. Ob das Tierarztrechnungen, Medikamente, ständig steigende Energiekosten oder auch die Gehälter unserer Mitarbeiter sind, die an 365 Tagen im Jahr für die Tierversorgung und Betreuung bereitstehen. Deshalb ist es für unsern Betrieb und für unsere Tiere von elementarer Bedeutung, dass wir – wie es so schön heißt – flüssig bleiben, um auch ad hoc helfen zu können. Dabei hilft uns Ihre Spende sehr. Vielen Dank an dieser Stelle, für Ihre Unterstützung.

Spenden können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
Voraussetzung für den Spendenabzug ist eine förmliche Zuwendungsbestätigung (auch Spendenbescheinigung genannt). Diese erhalten Sie direkt von uns. WICHTIG: Wir brauchen den Namen des Spenders und dessen genaue Anschrift, zwecks Übersendung der Bescheinigung. Außerdem fordert der Vordruck des Finanzamtes diese Angaben.

Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt.

Sollten Sie sich entschließen uns regelmäßig zu unterstützen, stellen wir selbstverständlich eine Jahresbescheinigung für Ihre Spenden aus, auch unter 300 € im Jahr, und senden Ihnen diese nach Ablauf des Jahres unaufgefordert zu (wichtig: dafür benötigen wir auch Ihren Namen und Ihre Anschrift). Gerade regelmäßige Zuwendungen sind sehr wichtig für uns. Sie zeigen auch, dass unsere Arbeit für die Tiere registriert und unterstützt wird von Ihnen.

Sie müssen die Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. Bitte bewahren Sie die Nachweise aber auf jeden Fall bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt Ihres Steuerbescheids auf.


Wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne aus. Dazu eine kurze Mail an uns.
Geld spenden

 

Tierschutzverein Oberberg

IBAN DE49 3845 0000 0000 3610 06
Sparkasse Gummersbach

oder

IBAN DE75 3846 2135 2135 8290 16
Volksbank Oberberg e.G.

Danke für Ihre Spende!
Jeder Euro hilft den Tieren!

 

Testament

Tierschutz hat Zukunft
mit Ihrem Testament

Viele Menschen wünschen sich, auch über ihr Leben hinaus etwas Gutes zu tun – besonders für Tiere, die Schutz und Zuwendung dringend brauchen. Das Tierheim Wiehl-Koppelweide ist daher dankbar für jede testamentarische Zuwendung. Sie ermöglicht es uns, Tieren in Not ein sicheres Zuhause, medizinische Versorgung und neue Lebensperspektiven zu schenken.

Wir wissen, dass die Entscheidung, das eigene Vermögen zu regeln, sehr persönlich ist. Umso wichtiger ist es, dass Ihr letzter Wille zuverlässig umgesetzt wird. Damit Sie sich darauf verlassen können, übernimmt Frau Brigitte Fischer, rechtliche Betreuerin nach § 1896 BGB, auf Wunsch die vollständige Nachlassverwaltung und – falls vorgesehen – die Testamentsvollstreckung zugunsten des Tierheims.

Warum eine testamentarische Spende an das Tierheim so wirksam ist:

Eine Nachlassspende wirkt nachhaltig: Sie kommt direkt den Tieren zugute und ermöglicht Projekte und Hilfsleistungen, die ohne solche Zuwendungen nicht realisierbar wären – etwa besondere medizinische Behandlungen, Modernisierungen der Tierunterkünfte oder langfristige Sicherungsmaßnahmen für den laufenden Betrieb.

Da das Tierheim gemeinnützig ist, sind Erbschaften und Vermächtnisse steuerfrei. Der gesamte Betrag kommt somit vollständig und ohne Abzüge den Tieren zugute.

2. Frau Fischer übernimmt die Nachlassverwaltung

Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verwendet wird, übernimmt Frau Brigitte Fischer auf Wunsch zuverlässig die komplette Nachlassverwaltung zugunsten des Tierheims Wiehl-Koppelweide.

Dazu gehören unter anderem:

– Sicherung und Verwaltung aller Nachlasswerte
– Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses
– Klärung von Verbindlichkeiten und laufenden Verträgen
– Organisation der Verwertung von Vermögensgegenständen
– transparente Abrechnung und uneingeschränkte Zweckbindung für das Tierheim

Sie sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille vollständig respektiert wird – und dass jede Zuwendung ohne Umwege den Tieren zugutekommt.

Ein gutes Gefühl:

Verantwortung übernehmen, die bleibt.

Wer das Tierheim Wiehl-Koppelweide in seinem Testament berücksichtigt, leistet einen Beitrag, der weit über das eigene Leben hinausreicht. Jede einzelne Nachlassspende – ob groß oder klein – hilft, Tiere zu schützen, zu versorgen und ihnen ein neues, liebevolles Zuhause zu schenken.

Wenn Sie über eine testamentarische Zuwendung nachdenken, wird Frau Brigitte Fischer Sie gerne vertraulich beraten und steht Ihnen für persönliche Fragen zur Verfügung.

Dazu stellen wir Ihnen gerne einen Kontakt her.

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