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Ihr Erbe für den Tierschutzverein

Eine besonders ehrenvolle Möglichkeit, Tieren zu helfen, ist die Einsetzung eines Tierschutzvereins als Ihren Erben!

Die Einsetzung eines Tierschutzvereins als Ihren Erben ist eine besonders ehrenvolle Form der Tierhilfe, die kaum jemandem bekannt ist.

Sie setzen sich für den Tierschutz über Ihren Tod hinaus ein!

Viele Menschen, die eine Entscheidung treffen müssen, wem sie ihren Nachlass zukommen lassen, stellen sich die Frage, ob sie weit entfernte Verwandte begünstigen sollen, die sich nie um sie kümmerten, oder ob sie Tiere unterstützen sollen, die ihnen weit mehr gaben und geben als Menschen.
Dies ist eine vollkommen berechtigte Frage, die sich ganz besonders Menschen stellt, die Tiere nicht als Lebewesen ohne Rechte und Wert ansehen.

Hier bietet der Tierschutzverein Oberberg eine ganz besondere Unterstützung:

Unser langjähriger Kassenprüfer Wolfgang Viebahn ist hauptberuflich seit Jahrzehnten als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig.

Die Abwicklung von umfangreichen und komplizierten Nachlässen im In – und Ausland ist die tägliche Aufgabe von Herrn Viebahn.
Der Verkauf von Immobilien und Fahrzeugen, das Zusammenfassen von Konten, das Kündigen von Verträgen und Auflösen von Wohnungen sind die Aufgabenfelder, auf welche Herr Viebahn seit etlichen Jahren spezialisiert ist.
Auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften mit schwierigen Miterben verfügt Herr Viebahn über eine besondere Standfestigkeit, um den Willen des Erblassers, also Ihren Willen, durchzusetzen, und zwar auch bei „Gegenwind“.

Es gibt viele Möglichkeiten, den Tieren im Tierschutzverein Oberberg mit Ihrem Nachlass zu helfen:

Sie können dem Tierschutzverein Ihren kompletten Nachlass vererben, oder aber auch nur einen Teil, wenn Sie z.B. einem Verwandten oder einer Ihnen nahestehenden Person den anderen Teil vererben wollen.
Sie können Versicherungen vererben, Häuser; Fahrzeuge, Wertgegenstände etc. etc..

Sie können aber auch den Tierschutzverein als Vermächtnisnehmer einsetzen….

Wie Sie sehen, sind den Möglichkeiten keine Grenzen gesetzt.

-Tierschutz zur Absicherung Ihres eigenen Tieres-

Sie können jedoch auch den Tierschutzverein Oberberg und/oder den Testamentsvollstrecker Viebahn damit beauftragen, Ihr Erbe für die Sorge um Ihr geliebtes Tier zu verwenden, wenn Sie verstorben sind.

Der Tierschutzverein kann verpflichtet werden, nach Erhalt Ihres Erbes die Sorge Ihres Tieres sicherzustellen, dessen Pflege zu kontrollieren.
Ebenso kann ein Testamentsvollstrecker diese Aufgabe erfüllen.

-Erbschaftssteuern sparen durch Erb-Einsetzung einer gemeinnützigen Organisation wie dem Tierschutzverein Oberberg-

Gemeinnützige Organisationen wie der Tierschutzverein Oberberg sind von der Erbschaftssteuer befreit!

Das bedeutet, wenn Sie den Tierschutzverein Oberberg als Erben einsetzen, bezahlen Sie keinen Cent Erbschaftssteuer!

In einer Zeit, in der viele Steuerzahler erhebliche Zweifel haben, ob ihre Steuern für die richtigen Zwecke verwendet werden, eine wichtige Überlegung!

Für alle oben angesprochenen Themen steht Ihnen unser Kassenprüfer Wolfgang Viebahn gerne zu einem grundlegenden Erstgespräch zur Verfügung.
Dieses Gespräch ersetzt natürlich nicht das Gespräch mit einem Notar, mit dem Ziel, ein notarielles Testament abzufassen und damit den Grundstein für die unabänderliche Absicherung zur Durchsetzung Ihres Willens zu legen!

 

 Hier gelangen Sie zur Internetseite von Herrn Viebahn

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