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Ihr Erbe für den Tierschutzverein
Der Tierschutzverein als Erbe
Einen nicht geringen Teil unseres Budgets erhalten wir als Erbe von Menschen, die uns in ihrem Testament begünstigen. Hier werden sowohl Vermögenswerte als auch Sachwerte hinterlassen, die entweder direkt oder über eine Veräußerung dem Tierschutz zugutekommen.
Der Tierschutzverein Oberberg e.V. ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit.
Wir haben mit Frau Brigitte Fischer eine erfahrene Nachlasspflegerin an unserer Seite, die Sie gerne berät.
Sollten Sie vor der schwierigen Entscheidung stehen, Ihren Nachlass zu regeln und sich mit dem Gedanken tragen, den Tierschutz in Ihrer letztwilligen Verfügung zu berücksichtigen, sprechen Sie uns oder Frau Brigitte Fischer direkt an. Frau Brigitte Fischer ist rechtliche Betreuerin (§1896 BGB) und Nachlasspflegerin.
Tierschutzverein Oberberg e.V. , Telefon 02262/970197 oder Mail an: team@tierheim-koppelweide.de
Wir stellen gerne den Kontakt zu Frau Fischer her.